FL Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen

Benutzeravatar
JackEnox
JZA80 Halbgott
JZA80 Halbgott
Beiträge: 1978
Registriert: 12.10.2016, 13:24
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal
Kontaktdaten:

FL Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen

Beitrag von JackEnox »

Hier mal das ganze Rechtswerk der Dekra als Übersicht für lichttechnische Anlagen und deren Vorschriften:
Dekra_Lichttechnische_Einrichtungen.pdf
(701.89 KiB) 416-mal heruntergeladen
Benutzeravatar
JackEnox
JZA80 Halbgott
JZA80 Halbgott
Beiträge: 1978
Registriert: 12.10.2016, 13:24
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal
Kontaktdaten:

FL Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen

Beitrag von JackEnox »

Interessant ist hier aber folgender Punkt:
Seit Ende der 50er Jahre werden auf internationaler Ebene die technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge harmonisiert, um Schranken im Handel mit Kraftfahrzeugen und mit Zubehörteilen zum Nutzen der Verbraucher abzubauen. Grundlage ist ein am 20. März 1958 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) geschlossenes und mit Wirkung vom 16. Oktober 1995 geändertes Übereinkommen. Dem Übereinkommen gehören zurzeit 51 Vertragsparteien an.

Das Übereinkommen ermöglicht den Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen sowie die gegenseitige Anerkennung der auf dieser Grundlage erteilten Genehmigung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens. Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Übereinkommens über einhundertdreißig UN/ECE-Regelungen verabschiedet. Die meisten dieser UN/ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Die Regelungen erfassen die meisten Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp in jeder der Vertragsparteien von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig dem jeweiligen Stand der Technik angepasst und durch die Vertragsparteien in nationales Recht übernommen.

Das Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, deckt sich, was den zu regelnden Gegenstand betrifft, mit dem Übereinkommen vom 20. März 1958 und wird parallel hierzu angewendet.

Wegen bestehender unterschiedlicher Genehmigungsverfahren wurde außerdem das Übereinkommen vom 25. Juni 1998 mit dem Ziel ausgehandelt, dass alle größeren Automobilhersteller- oder -abnehmerländer an der weltweiten Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften teilnehmen können und dass dabei ein hohes Niveau an Sicherheit, Umweltschutz, Energieeffizienz und Diebstahlsicherheit erreicht wird.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... zeuge.html

Könnte ich also Argumentieren das mein Fahrzeug 1996 erstmals zugelassen wurde und somit keine E-Kennzeichnung benötigt? :crazy:
1996er LHD TT AT - EU-Spec - BPU++
Bild
Antworten