SCHWEIZ: Neue Verkehrsregeln ab dem 1. Januar 2021

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kingschnitte
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SCHWEIZ: Neue Verkehrsregeln ab dem 1. Januar 2021

Beitrag von kingschnitte »

Hallo,

die Schweizer unter uns werden es wissen, aber falls die kommende Saison der ein oder andere in die Schweiz ein paar schöne Pässe fahren will, mit Beginn des neuen Jahres treten in der Schweiz etliche neue Verkehrsregeln in Kraft.

In dieser Mitteilung informiert die Juristische Zentrale des ADAC über die wichtigsten, ab dem 1. Januar2021 geltenden Bestimmungen und Änderungen.


1. Reißverschlussverfahren
Endet ein Fahrstreifen so gilt dort nun verpflichtend das Reißverschlussverfahren. Und zwar überall dort, wo ein Fahrstreifen endet: Beispielsweise bei der Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnen, bei Unfällen oder bei Baustellen.
Alle Fahrstreifen werden bis zum Ende des einen Fahrstreifens genutzt. An der Stelle, an der der eine Fahrstreifen endet, lassen die Fahrzeugführer der weiterführenden Spur die Fahr-zeuge der endenden Spur nach dem Reißverschlussprinzip einfädeln. Das Einfädeln darf je-doch nicht erzwungen werden, die Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben vor-fahrtberechtigt.
Neu gilt auch bei Autobahnauffahrten das Reißverschlussprinzip, hier jedoch nur bei
stockendem Verkehr.
Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Fr. (rund 92 Euro) geahndet werden.

2. Einführung der Rettungsgasse
Zukünftig muss auf Autobahnen eine Rettungsgasse freigehalten werden, und zwar bereits dann, wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegt. Bei zwei-
spurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei
dreispurigen Straßen immer zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Fahrstreifen.
Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Fr. (rund 92 Euro) geahndet werden.

3. Rechts vorbeifahren
Wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur nun mit der gebotenen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat.
Weiterhin verboten bleibt jedoch das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links). Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Fr. (rund 230 Euro) geahndet werden.

4. Tempo 100 für bestimmte Gespanne
Für – auch im Ausland zugelassene – Gespanne aus Pkw oder Lieferwagen bis 3,5 Tonnen und einem leichten Anhänger (zGG von nicht mehr als 3,5 t) gilt auf Autobahnen jetzt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (bisher: 80 km/h).
Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl das Zugfahrzeug, die Reifen als auch der Anhänger selbst für diese Geschwindigkeit bauartbedingt ausgelegt sind. Eine besondere zusätzliche Kennzeichnung des Anhängers ist hierfür nicht erforderlich.

5. Rechtsabbiegen bei Rot
Rad- und Mofafahrende dürfen zukünftig an Ampeln bei Rotlicht rechts abbiegen, wenn dies durch folgende gelbe Signalisation freigegeben ist:

fahrrad abbiegen.png
fahrrad abbiegen.png (32.92 KiB) 3440 mal betrachtet

6. Ladestationen
Künftig können Parkplätze, welche über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen,
gesondert gekennzeichnet werden.

Alle Neuerungen können auf der Homepage des Bundesamts für Straßen (ASTRA) unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen ... -2021.html

Quellenangabe: ADAC e.V.

 
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